Wardenbrugk

Die Brücke von Wahrenbrück

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Pfahljochbrücke
Eine der haltbarsten Brücken, mit feststehendem Unterbau.
Brückenzoll
Der Brückenzoll war eine Einnahmequelle, die der Kirche zugute kam.
Heeresstrasse
Zeigt die vom Churfürsten Georg III. am 24.Mai 1684 erlaubte Handelsstraße, von Muscau auf Spremberg, Liebenwerda, Torgau und Eilenburg nach Leipzig.
Pfahlbauzeichnung
Handwerkerzeichnung, wurde auch beim Militär eingesetzt.
Brücke mit Rammholz
Sehr nützlich bei Eisgang, gegen Treibgut und der Flößerei.
Gerichtssiegel mit Brücke?
Gerichtssiegel von 1631 und 1711, (Siegel des Städleins Warenbrugk).
Das Doppeljoch
Jedes Doppeljoch besteht aus zwei einfachen Pfahljochen in einem gegenseitigen Abstande von 2,3 Meter, welche durch die unter den Brückenbalken liegenden Sattelhölzer verbunden sind. Die die Schifffahrtsrinne einschließenden Joche sind flussaufwärts und flussabwärts durch schräge Flügelansätze verlängert; sowohl die Joche als die Flügel sind neben der Schifffahrtsrinne mit einer Bohlenbekleidung versehen..
Die alte Brücke
Diese Wahrenbrücker Brücke, wurde von einem Falkenberger Unternehmen gebaut.
Reime an Brückensäulen

Wer stört all hier den Friedens-Stand - Dem straft das Beil die frevle Hand.

Handelt es sich bei unserem Stadtsiegel aus dem 15. Jahrhundert vielleicht um eine dieser Brückensäulen? In Stolzenhain befanden sich zwei lange hölzerne Brücken über die Rheder, beim Kirchhof stand eine große hölzerne Säule, in welche die Worte mit großen Buchstaben geschnitten waren: Dieser Brückenzoll gehöret der Kirche und müssen dieselben aus den Einkünften der Kirche im baulichen Wesen erhalten werden, wozu ebenfalls der durch den Landrichter von denen vorbei passierenden Frachtwagen eingenommene Brückenzoll verwendet wird. Stand solch eine Säule nicht auch bei uns in Wahrenbrück?

Wer rechnet nicht den Zustand guter Brücken als Notwendigkeit, die zu einem Dorf oder Stadt gehörten die unmittelbar am Wasser liegt. Wenn sich derer Nutzen als Erwerb, mehr als mit Fähren oder Kähnen erweist. Man braucht nicht erst auf gutes Wetter hoffen, bedient sich ihrer ob es heiß oder kalt ist. Das Brückengeld erfreute bei uns die Kirche und dient selbst der Stadt wenn Reisende sie besuchten. Wie drängte sich nicht das Volk bei Märkten in die Stadt, wenn es etwas zu kaufen- und zu verkaufen hatte?

In Beschreibung derselben, müssen die alten Zeiten von den Neuen und Heutigen wohl unterschieden werden. Das Jahr ihrer Erbauung, sowohl auch von wem solche eigentlich erbaut worden, ist und bleibt ebenso ungewiss, als der Ursprung der Stadt Wahrenbrück selbst, in wessen Hände so in Slawischen, Polnischen und bald unter Kaiserlichen und Markgräflichen Meißnischen, bald aber gar unter Brandenburgischen Gebiete und Hoheit, sie sich befunden haben.

 

Damals schrieb man
In der Lausitz sind deren verschiedene über die Elster, Reise, Spree, Oder usw. angelegt. Es sind aber solche, wie schon gemeldet, meist klein, hölzern und unbedeckt. Um die Gegend Liebenwerda, wo selbst die große und kleine Elster, Polsnitz und Rheder zusammen kommen, sind über die sechs- und zwanzig Königliche und Churfürstliche Geleits-Brücken über die Elster erbauet, unter welchen einige 24 bis 26 Ellen in die Länge betragen, zu deren Erhaltung jährlich 50 Stämme Holz, und 8 F. am Gelde ausgesetzet worden. Nahe dabey, ohnweit dem Rittersitze Prieschke, siehet man ebenfalls zwey Brücken, so in die 24 Ellen lang sind, und zu Wahrenbrück, bey dem folgenannten Winkel Hölzgen, ist über die kleine Elster eine Brücke von 32 Ellen erbauet. Die Dresdner Elle maß Damals 0,56638 Meter, entspricht Heute 18,12 Meter.

 

Gerichtssiegel mit Brücke.

Ein Sinnbild oder Symbol verweist über das Konkrete hinaus auf einen übersinnlichen, abstrakten Sachverhalt. Ein tieferes Verständnis des Siegelbildes eröffnet sich erst, wenn man dessen geschichtliche und symbolische Bedeutung genau untersucht. Dabei stehen die redenden ganz auf den einzelnen Ort bezogenen Siegelbilder, die verschiedentlich eine volksetymologische Deutung erfahren. Seit dem 12. Jahrhundert treten Städte als eigenständige politische Einheiten, als Rechtssubjekte und öffentlich-rechtliche Körperschaften auf und suchen nach eindeutigen visuellen Symbolen, Hoheitszeichen und Repräsentationsformen. Große Städte zierten sich gerne mit einer fünftürmigen Corona, kleinere Städte hingegen begnügten sich mit einer dreiteiligen Mauerkrone. In dem Buch „Historischer Schauplatz Der merkwürdigsten Brücken in den vier Haupt-Theilen der Welt“ von 1735, werden zwei Siegel auf Seite 37 von Warenbrugk gezeigt. Eins von 1631 „Siegel des Stedleins Warenbrugk“ und eins von 1711 „S.W.“. Es wird hier versucht eine Verbindung zwischen dem Ortsnamen, also "brugk" mit dem Siegel herzustellen. Da wir keine steinerne Dreibogenbrücke hatten, ist Diese als Symbol einer kleinen, offenen Stadt zu sehen, in der man Schutz findet und durch den Turm wird die Stadt noch als Grenzstadt symbolisiert. Brücken dienen der Verbindung, der aber eine gewisse Trennung vorausging. Bei den drei Öffnungen könnte es sich um die, auf festen Land stehenden Pfeiler handeln.

In der Symbolik der Brückenbögen steht die Zahl Drei, die für Gerechtigkeit, Ethik und Moral steht und auch in der Schule der Pythagoreer steht die 3 als Symbol für Gerechtigkeit. Sie hat eine sehr starke Aussagekraft und steht zum Beispiel auch in der Geometrie für die drei Dimensionen: Länge, Breite und Höhe. Oder man sagt „Aller guten Dinge sind drei“, die drei Nägel der Passion; Anfang, Mitte, Ende oder Denken, Fühlen, Wollen. Die bogenförmige Brücke, die etwas zu überspannen scheint, ähnelt einem Regenbogen und steht für das Sinnbild der Versöhnung zwischen Gott und dem Menschen. Man könnte bei uns glauben, zwischen den Deutschen und den Wenden.

Das heutige Wappen für Wahrenbrück, was dem alten Gerichtssiegel stark ähnelt, ist in seiner Farbgebung falsch dargestellt. Nicht Rot als Hintergrund sondern Blau und nicht Weiß für die Gebäude sondern Rot/Weiß. Hierbei hat man sich dem brandenburgischem Rot/Weiß unterworfen und das geschichtsträchtige Blau der Schwarzen Elster entfernt, schade.

 

 

 

 

Nebengeleit Wahrenbrück
Trotz politischer Wirren und kriegerischen Auseinandersetzungen fand in Wahrenbrück, begünstigt durch die Brücke ein reger Handel statt. Die Straße von Meißen, Belgern, Wahrenbrück nach Doberlug und weiter in Richtung Osten, war eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Stadt. Ob die Straße nun eine Anbindung an eine Fernstraße (via regia oder via imperii) hatte, oder eine Nebenstraße war, Hauptsache der Verkehr fand regelmäßig statt. Der Markt, das Reparaturhandwerk oder der Schutz jener Transporte, unsere Stadt und deren Bewohner profitierten davon. Entlang der Straße entstanden Reparaturwerkstätten wie Sattler, Huf-Schmiede oder Wagenschmiede die für die Fuhrleute wichtig waren. Planen Macher, Seiler oder Schuhmacher hatten ebenso wie Schenken und Ausspanne jede Menge Arbeit. Das Brückengeld erhielt die Kirche, welche auch für die Instandhaltung verantwortlich war. Eine lukrative Einnahmequelle, die sich die jeweiligen Landesfürsten nicht entgehen lassen wollten und so entstand das Geleitwesen.
Die erste Geleitsordnung finden wir aus dem Jahr 1315 und die zweite aus dem Jahr 1441. Die Landesherrschaft sicherte den Kaufleuten und Fuhrleuten Schutz und Sicherheit zu, wenn er dafür angemessen dafür bezahlt. Für sie gab es nun das „schriftliche“ Geleit, eine Geleitsordnung legte die Gebühren für Waren und Transporte fest. Um diesen Geleitschutz zu garantieren wurden Geleitstellen eingerichtet, die aber je nach Bedarf der politischen und wirtschaftlich-geographischen Situation, durch neue Straßen Abschnitte erweitert oder verdrängt wurden.

Am Anfang wurde der Verkehr auf den Straßen durch die Einrichtung des Geleits gefördert, es war sicherer und vollzog sich reibungslos, wurde aber später durch den Geleitzwang behindert. Die damaligen Verhältnisse waren geprägt von vielen kleinen Fürstentümern, diese zwangen die Kaufleute die Benutzung bestimmter Straßen in ihrem Hoheitsgebiet vorzuschreiben. Man wählte sie so, dass kein Fuhrmann sie ohne Geleitgeld benutzen konnte und sie so möglichst lange im Gebiet des jeweiligen Herrschers fuhren, um so an hohes Schutzgeld zu kommen. Durch die Streitigkeiten zwischen den Albertinern und Ernestinern um die Nutzung der Niederen Straße, kann man eine Nutzung in Nord-Süd-Richtung, von Böhmen in die Mark und von Frankfurt oder Stettin erkennen. Nicht immer ging es den Fuhrleuten um Geleitsgebühren, sondern um gute Straßenverhältnisse (den guten Weg) und eine gute Versorgung (im Wirtshaus ist gute Ausrichtung). Durch Wahrenbrück führte keine Hauptstraße (die Brücke wurde bereits 1307 erwähnt), es war ein Nebengeleit des Geleit Belgern, sein Weg führte von Wahrenbrück oder Liebenwerda-Belgern-Schildau nach Eilenburg. Im Geleitsamt Torgau wurden im Zeitraum von 1524 -1525, Lederwarentransporte durch Wahrenbrücker Fuhrleute mit 26 Pferden, Kupfer mit 6 Pferden und Heringe mit 7 Pferden aufgeführt. Am 10.11. und 14.11.1524 fuhr Hans Richter Lederwaren, mit einem Wagen und 3 Pferden von Wahrenbrück-Torgau nach Eilenburg. Am 15.11.1524 fuhr er dann mit einem Wagen und 6 Pferden von Torgau-Eilenburg nach Leipzig. Am 20.02.1525 fuhr ein Christof Heinemann von Liegnitz, mit 2 Wagen und 10 Pferden von Wahrenbrück-Torgau nach Söllichau. Unter dem Geleit Liebenwerda stand von 1464-1545: Liebenwerda,Wahrenbrück,Uebigau,Hohenleipisch. Im Zeitraum 1464 bis 1509 hatte Liebenwerda mehr Geleiteinnahmen wie Wahrenbrück, von 1510 bis 1536 änderte sich das zu Gunsten von Wahrenbrück und 1537 bis 1545 war es fast gleich. Die Schlacht bei Mühlberg 1547 bekam Wahrenbrück schmerzlich zu spüren, der Sieg der Albertiner brachte eine neue Straßenordnung mit sich. Kurfürst August perfektionierte die Kontrolle, über die Nutzung der Rechten Straße und am 14.09.1581 erließ er einen Befehl dazu, dass die Straße über Wahrenbrück nicht mehr zu nutzen sei. Wahrenbrück war ein ernestinisches Grenzbeigeleit, nördlich der Hohen Straße, hier trennte sich das albertinische vom ernestinischen Sachsen und von den beiden Lausitzen. Herbergen mit Stallungen standen leer, Handwerker fanden keine Arbeit und auch die Bauern waren davon betroffen. Man versuchte zwar die neue Verordnung zu umgehen, da so manche neue Wege Umwege und schlechte Straßen waren, aber die Strafen dafür zeigten ihre Wirkung.

 

 

 

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