Die Rats- oder Stadtmühle und die Papiermühle von Wahrenbrück
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Hinsichtlich der Zeit, in der die ersten Wassermühlen in unserem Elsterbereich errichtet wurden, können wir uns auf verschiedene Quellen stützen. Immer wieder, auch Heute noch werden diese drei Wassermühlen verwechselt, obwohl man in den alten Quellen dies deutlich herrauslesen kann. Ein erster Nachweis ergibt sich aus der Ileburgschen Chronik in der Zeit der frühdeutschen Besiedlung um 1248. Um es vorwegzunehmen, bei der neue Mühle "bei Wahrenbrück" (1248 bei Grabo), handelt es sich um den Standort der Mühle in dem heutigen Neumühl. Die zweite, im selben Zeitraum genannte Mühle, ist die älteste Mühle in Wahrenbrück Standort bei der Kirche. Die schönste noch erhaltene Mühle ist die sogenannte Papiermühle (Antragstellung zum Bau 1695), sie ist auch die jüngste Mühle (nach 1700), die leider immer wieder mit den anderen verwechselt wird. Einen zweiten Nachweis enthält die Doberlugsche Kloster Chronik. Wir lesen, dass die Herren von Kamenz, Besitzer von Schönau, dem 1248 gegründeten Kloster St. Marienstern im selben Jahr 18 Hufen und zwei Mühlen schenkten. Daraus ergibt sich, dass die ersten Vorläufer unserer Wassermühlen bereits im Prozess der Dorfanlage und der Bebauung der Hufen als wichtige Produktionsstätten für die Ernährung der Siedler gebaut worden sind. Wir können davon ausgehen, daß der Bau von Wassermühlen - das waren wasserbetriebene Getreidemühlen - von dem aus westlichen Altsiedler-Gebieten eingewanderten Bauern und Handwerkern mitgebracht wurden, da dort solche Mühlen bereits bekannt waren, während die in unserem Gebiet ansässigen Slawen nur die Handdrehmühle kannte, die in den einzelnen Familien bedient wurde. Sie bestand aus zwei durchlöcherten Mahlsteinen, durch einen hölzernen Stab zusammengehalten. Der obere Stein wurde in kreisendeBewegungen gesetzt. So wissen wir den Zeitraum der Entstehung der ersten Wassermühlen, wenn auch die genauen Baujahre unbekannt bleiben. Das Kloster verpachtete diese auf Zeit an einzelne Müllermeister, daher finden wir unter den zeitweiligen Besitzern auch die Bezeichnung „Pachtmüller“ oder „Erbpachtmüller“, wenn dem Pächter das Recht eingeräumt war, die Mühle zu verkaufen oder zu vererben, allerdings gegen Zahlung einer Erbpachtsumme und immer mit Einverständnis des Klosters als Grundeigentümer, das auch das Vorkaufsrecht hatte. Die Mühlen waren, wie das Zinsregister ausweist, dem Kloster anfänglich nur mit Geldzinsen verpflichtet, nicht aber mit Naturalien wie die Bauern. Später erhob die Grundherrschaft auch von den Mühlen neben Geldzinsen auch Naturalabgaben in Form von Korn und Hafer, wie eine Aufstellung der Zinsen um 1600 zeigt. Das war vermutlich dann, wenn zur Mühle landwirtschaftliche Fläche hinzukam, die nun zinspflichtig wurde.
1248. (Mühle in Neumühl) Markgraf Heinrich verkauft dem Closter zum Dobrilug die neue Mühle bey
Wardenbrück umb 54. Mark Silbers.
Dipl. apud Ludewig p. 67. Hornium. p. 307.
23. Juni 1276. (Mühle in Neumühl) Hat Abt Guncelinus, die neue Mühle bei Wahrenbrück an Alexandro von Beyersdorff
verkauft für 26. Marck weißen Silbers, sich aber und dem Kloster folgende Stück vorbehalten. Dabei muss er sich
verpflichten "Die Münche und Kloster-Leute, so oft es nötig, auf einen großen Kahn, welchen man damals Floß nennte,
überzusetzen. Wahrenbrück hatte aber eine Brücke, die Gegenseite hätte weder Kahn noch Floß gebraucht, also
Neumühl.
Beyträge zur Historie derer Chur- und Fürstlichen Sächsischen Lande, Band 4, Seite.71
Ibid. P. 117 Dipl. apud Ludewig p. 114.
13. Mai 1299. Auch dies bezieht sich auf die Mühle in Neumühl,
bei Grabow Otto, Sohn Bothos, Ritter, genannt der Jüngere v. Jleburg bekundet, daß der Streit mit dem Abte und
Kloster zu Dobrilugk wegen einer neuen Mühle dahin geschlichtet sei, daß er um des Seelenheils seiner
verstorbenen Gemahlin Luckardis willen, deren Gedächtniß der Convent stets feiern werde, die alte Grenze der
neuen Mühle bei Wahrenbrück an der Elster dem Wunsche des Klosters gemäß erneuert und sich alles seines Rechtes
daran für sich und seine Nachfolger begeben habe. (Ascensum versus Wardinbrucke iuxta agros rusticorum de Grabow
vsque ad nigram Alestram)
Gedruckt in v. Ludewig Rell. Mss. I. p. 216, 217,218.
22. Februar 1300
(die Mühle in Warenbrück bei der Kirche)Dietrich d. I., Landgraf von Thüringen, Markgraf des Osterlandes und der Lausitz,
bekundet, daß Johannes Abt und der Convent des Klosters Dobrilugk von seinem lieben Vasallen Otto, dem Sohne
Bodos, genannt der Jüngere v. Jleburg 12 Hufen im Dorfe Münchsdorf und die Mühle in Wahrenbrück mit allem
Zubehör erkauft und daß Letzterer beides, das er von ihm zu Lehen gehabt, ihm aufgelassen habe.
Auf Bitte seines getreuen Vasallen übereigne er nunmehr Beides dem obigen Kloster.
Gedruckt in v. Ludewig
keil. Al38. I. p. 226, 226. Willke Ticemannus cod. dipl. p. 147, 148.
5. Juni 1307. Otto genannt der Jüngere
v. Jleburg, Herr zu Uebigau, verkauft dem Kloster Dobrilugk die Insel Namens Horst bei Wahrenbrück belegen,
nachdem die Bauern zu Wahrenbrück allen ihren Rechten daran entsagt haben.
Nach einem Original-Transsumpt
vom 21. Juli 1431 vom Domprobst Peter von Brandenburg mit anhängendem Sieget im Herzogt. Sachsen-Ernestinischen
Gesammt-Haus-Archivzu Weimar. Gedruckt bei v. Ludewig Rell. Mss. I. p. 232, 233.
Und hier beschreibt er genau die Lage: Diese horst einen beginn über der mül zu Wardenbrücke die bei der brücke
gelegen ist und zieht sich hin über bis zu einem Holze daß da steht bei einem baume auf gegen Seiten der Elster
gegen der Mühl und zieht sich hinab durch das Tal dass mit Wasser beflossen ist biss an ein ander mal dass da
ist zwischen zwei Bäumen an der Stadt die genannt ist der Tam von dannen als das Tal mit Wasser beflossen dass
auch die selbe Horst umfließet beweiset, bis das man wieder kommt an die genannten Brücke mit allen Dingen die
dieselbe Horst in sich geflossen hat ist sie Holz, Gras oder Land und mit allen nutzen die nun kommen von
derselben Horst und die man davon gehabt mag im zukünftigen Zeiten.
Bei dieser Beschreibung der Gegend,
finden wir keine zweite Mühle auf der anderen Seite der Elster.
2. September (ca.1309). wahrscheinlich
1307 -1310. Otto genannt der Jüngere v. Jleburg bekundet zu Uebigau, daß das Kloster zu Dobrilugk von ihm eine
Mühle und eine andere desgleichen an der Brücke, beide zu Wahrenbrück gelegen, gekauft habe zum allgemeinen
Besten und insonderheit für die Bauern der Dörfer Woldenstorf, Marxdorf, Bönitz, Beyersdorf, Zinnsdorf,
Wahrenbrück,Grabow, Roßdorf, Schilda, Wildgrube, Beutersitz, Rothstein und Winkel. Er verspricht, daß der
Mahlbetrieb frei und ungehindert stattfinden solle und resignirt dem Kloster jährlichen Zins von einem Malter
Getreide aus der Mühle zu Wahrenbrück, den Johann, der Sohn des Fleischers Albrecht, von ihm zu Lehen habe und
den er fortan vom Kloster zu Lehen nehmen solle. Nach dem besiegelten Transsumpt vom 21. Juli 1431 ausgestellt
vom Domprobst Peter von Brandenburg im Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Gesammt- Haus-Archiv zu Weimar.
Die Urkunde wird in eines der Jahre von 1307 bis 1310 gehören; Otto der Jüngere Herr v. I. wird zuletzt Ende
1310 erwähnt (Nr. 186 S. 131) und am 23. Septbr. 1311 von seinem obigen Schwager Johann v. Strele als bereits
verstorben bezeichnet (S. unten). Hier nennt Johann v. St. die Söhne Ottos seine 8ororii was nur Schwestersöhne
(natürlich nicht Schwestermänner) heißen kann. Mit hin hat Otto der Jüngere v. I. die Schwester Johannes v. St.
zur Ehe gehabt, so daß also die Bezeichnung des letztern als gener des Ersteren in der Bedeutung dieses Wortes
als Schwager (Frauenbruder) geschehen ist.
Hier wird zu ersten mal der Müller in Wahrenbrück genannt.
27. December 1321. Otto der Jüngere genannt v. Jleburg bekundet, daß das Kloster Dobrilngk sich mit Peter Sudecum,
Arnold v. Schilda und Heinrich Balgschläger über die Mühle zu Wahrenbrück verglichen habe und besiegelt diesen
Vertrag. Nach dem Original, dessen Siegel nicht mehr vorhanden, im Herzogl. Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-
Archiv zu Weimar. Gedruckt in v. Lud ewig kell. iVlss. I. x. 292, 293. („Wann abir di achte iar ume komen, ist
denne an der vorgeschreben stat gebuwit eyne mül, di da yfen werkit, daz ist eyn hamer, So sal iz schlechtlich
legen an dem willen der vorgenanten Abtis und samenunge, ab di mül so blyben sal, adir ab si wollen do habn eyne
korn mül und werden si des zurate, das si eine korn mül do habn wollen vnd wirt di gebuwit, so sullen di
vorgenantin dry man adir ire erben,) Das ist der einzige unglückliche Satz über einen Eisenhammer, noch dazu
rät er ihnen lieber zum Bau einer Kornmühle. Hier wird über die Stadt- und Ratsmühle verhandelt.
5. December
(1340). (Mühle in Neumühl) Otto genannt der Jüngere v. Jleburg Herr zu Sounenwalde bekundet, daß die
Streitigkeitenzwischen ihm und Dietrich, Abt des Klosters Dobrilugk, und seinen Vasallen und Unterthanen
beigelegt seien, ausgenommen über die von ihm vor seiner Stadt Wahrenbrück erbaute Mühle und wegen gewisser
zerstörter Grenzzeichen (Male) nach Schilda hin, worüber auf einem bis nächste Ostern anzuberaumenden Termine
von vier zu erwählen.
29. November 1343. (Mühle in Neumühl und Wahrenbrück bei der Kirche) Otto der Jüngere
genannt v. Jleburg Herr von Sonnenwalde und Wahrenbruck verkauft dem Abte Johannes und dem Convente des Klosters
Dobrilugk zwei demselben nachtheilig belegenen Mühlen für 40 Schock Groschen und verpflichtet sich, daß für die
Folge dort von ihm und seinen Nachkommen weder Wind- noch Wassermühlen erbaut werden sollen, so daß die
Klostermühlen bei Alt- und Neu-Wahrenbrück dadurch beeinträchtigt werden könnten, entsagt für sich und seine
Nachfolger allen Rechten an den letztern Mühlen und verspricht, es in deren Besitz zu schützen. Besiegelt von
ihm und seinen leiblichen Brüdern Otto dem Aeltern von Jleburg, Herrn zu Sonnenwalde und Bodo v. Jleburg,
Domherrn zu Merseburg. Zeugen sind die letztgenannten und mehrere Vasallen der Herren v. Jleburg.
Nach dem
Original im Herzoglich Sachsen-ErnestinischenGesammt-Haus-Archiv zu Weiniar mit drei anhängenden Siegeln.
Gedruckt in v. Ludewig UsII. Nss, I. x. 343 — 345. Transsumpt vom 21. Juli 1431 vom DomprobstPeter von
Brandenburg im Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Gesammt-Haus-Archivzu Weimar.
Der beschriebene Nachteil
bestand im Stau dieser beiden Mühlen, staute Neumühl oder er säuberte diese nicht, stieg das Wasser in Wahrenbrück
bis zum Fachbaum und das Mühlrad konnte sich nicht mehr drehen. Staute der Müller in Wahrenbrück, bekam Neumühl
nicht genug Wasser. Im Theatrum Machinarum Molarium, Oder Schau-Platz der Mühlen-Bau-Kunst von 1561: auf Seite 7
Kann man lesen warum diese Mühlen in Neumühl und Wahrenbrück zum Nachteil gebaut waren. Sie verpflichteten sich,
keine dritte Wassermühle in und um Wahrenbrück mehr zu bauen
Die Karte von Humelius Riss 1557-1562 zeigt keine zweite Mühle in Wahrenbrück und auch die Ur-öder Karte von
1586-1634 nicht. Selbst die originale Federzeichnung von Dilich aus dem Jahr 1658, der sehr genau zeichnete
zeigt keine zweite Mühle. Man erkennt nur die historische alte Mühle bei der Kirche von Wahrenbrück.
In manchen Jahren wurden bis 40000 Klaftern Scheite auf der Elster geflößt. Aus Wassermangel und anderen Ursachen stauten sich die Scheite zuweilen von selbst an irgend einem Orte, vornehmlich an den Wehren. Als Leipzig durch Eisenbahnen mit Holz und anderem Brennmaterial versorgt wurde, stellte man 1866 die Holzflößerei auf der Elster ein.
Wahrenbrück (Amt Liebenwerda) 2360 Taler
Belzig (Amt Belzig) 1177 Taler
Prühlitz (Amt Wittenberg) 872 Taler
Nudersdorf (Amt Wittenberg) 765 Taler
Wittenberg (Amt Wittenberg) 714 Taler
Piesteritz (Amt Wittenberg) 240 Taler
Früher hatte man Schafhirten dafür verantwortlich gemacht, daß die gefürchtete Pest wieder grassierte. Schuld daran wäre das Stapeln und Verarbeiten von verseuchten Lumpen und Leinen in der Mühle gewesen. Im zweiten Drittel des 16. Jahrhunderts machte sich das Fehlen von Papier in Wittenberg immer drückender bemerkbar. Die zahlreichen Bücher, die von hier bis in ferne Länder gingen, konnten wegen des Mangels an Papier nur zögernd gedruckt werden. Den Nachteil hatten die zahlreichen Buchdruckgesellen und ihre Familien. Das aus dem südwestdeutschen Raum nach hier gelieferte Papier wurde damals immer teurer. Von der Rothe Papiermühle zu Prühlitz wissen wir, dass 1609 der Antrag gestellt wurde und 1621 war der Bau erst vollendet, also 10 Jahre.
Papiermühle Wahrenbrück (1740 – 1790) Stoltze, Carl Heinrich (Vater)
Papiermühle Wahrenbrück (1799 - 1840) Stoltze, Carl Heinrich (Sohn)
Papiermühle Wahrenbrück (1840 - 1840) Stoltze, Julius Heinrich Ferdinand
1840 Kauf der Papiermühle Wahrenbrück vom Vater für 5.900 Taler;
Hennig, Wilhelmine 2. Ehefrau ab 29.04.1847 Besitzerin der Papiermühle Wahrenbrück,
Weiterverkauf an 2. Ehemann Christlieb Hennig
Papiermühle Wahrenbrück (1851 – 1855) Hertel, Carl Philipp Ferdinand [06.08.1869 (?)]
Leider wird die Papiermühle immer wieder mit der Mühle in Neumühl in Verbindung gebracht und so entstehen Verwechslungen die schwer zu wiederlegen sind. (1679 erbte Christian von Schweinitz zu Polzen die Mühle). Welche Mühle? 1695 gründete Johann Ohlen eine Papiermühle und schöpfte Ostern 1696 das erste Papier. Er beantragte den Bau einer Papiermühle und ein Jahr später ist diese Mühle schon fertig? Einer seiner Nachfolger als Pächter war Carl Gottlieb Dietrich.) Ich konnte nichts von all dem finden, selbst im Alphabetisches Verzeichnis aller in dem Churfürstenthum Sachsen und in denen dazu gehörigen incorporirten Landen befindlichen Schrift und Amt sässigen auch accisbaren großen und kleinen Städte, Aemter, Schlosser, Flecken, Rittergüther, Dörfer, Forwerge, Kirchspiele, Poststationen, Schäfereyen, Mühlen, Schenken, wüsten Marken, aller Berg- Zechen- Gruben-Hütten- auch Wald- Forst- und Jagd- Gebäude, desgleichen Hohen Oefen, Schmelzhütten, Poch- und Hammerwerke, auch Pechhütten. Dresden bis 1731 keine Papiermühle in Wahrenbrück.